Jeder Euro kommt an
Hinterlassen Sie Spuren und helfen Sie uns,
eine Vielzahl weiterer Bildungs- und Artenschutzprojekte umzusetzen.
Ihr Ansprechpartner
Vielleicht haben Sie sich bereits Gedanken darüber gemacht, neben Ihrer Familie und Ihren Freunden in Ihrem Testament eine gemeinnützige Organisation zu bedenken. Sie haben damit die Möglichkeit, die Ziele und Werte, für die Sie in Ihrem Leben einstehen, auch nach Ihrem Ableben zu unterstützen. SAVE investiert alle Spenden nachhaltig und langfristig in gezielte Bildungs-, Entwicklungs- und Artenschutzförderung. Durch eine Testaments-Spende haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Werte auch in die nachfolgenden Generationen wirken zu lassen.
Sprechen Sie uns gerne an, wir können in einem vertraulichen Gespräch Ihre Wünsche
und die verschiedenen Möglichkeiten Ihrer Nachlass-Spende erörtern.
Die gesetzliche Erbfolge ist strikt geregelt, lässt sich jedoch mit einem Testament oder einem Erbvertrag erweitern. Falls Sie SAVE Wildlife in Ihrem Testament berücksichtigen wollen, können wir Ihre Nachlass-Spende sinnvoll und nachhaltig für unsere Projekte in Afrika einsetzen, zum Beispiel in einem von uns geförderten Kinder-Schulprojekt oder in konkrete Artenschutzmaßnahmen für Löwen, Hippos oder den Elefanten.
Sie können uns unterstützen und SAVE Wildlife in Ihrem Testament bedenken, ohne die Stiftung als Erben einzusetzen: Bestimmen Sie einen Teil Ihres Nachlassvermögens als Vermächtnis an die Stiftung. Dies kann z.B. ein konkreter Geldbetrag, ein Sparkonto oder eine Immobilie sein, um nur einige Möglichkeiten zu nennen.
Wichtiger Hinweis: Ihre Erben sind gesetzlich verpflichtet, das Vermächtnis an die Stiftung SAVE Wildlife abzutreten oder den festgelegten Geldbetrag auszuzahlen, ohne Bedingungen daran zu knüpfen.
Mit dieser Option legen Sie vertraglich fest, wo die Stiftung SAVE Wildlife in Ihrem Nachlass begünstigt ist, beispielsweise im Rahmen einer bestehenden Lebensversicherung. Alternativ können Sie auch ein Sparkonto anlegen, zahlen regelmäßig Beträge ein und vereinbaren mit Ihrer Bank, dass dieses Guthaben zu einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt an die Stiftung SAVE Wildlife ausgezahlt wird.
Als Fördermitglied bei SAVE bereiten Sie den Boden für Veränderung im Artenschutz. Ihre dauerhafte Unterstützung bedeutet für uns Planbarkeit und Verlässlichkeit für unsere Projekte. So ermöglichen Sie, dass wir gezielt und langfristig beim Aufbau von Bildungszentren in Afrika, bei der Entwicklung ökologisch nachhaltiger unternehmerischer Aktivitäten, mit Aufklärungskampagnen oder mit dauerhaften Schutzmaßnahmen für die Wildtiere und ihre Lebensräume helfen können.
Neben der Versorgung Ihrer Angehörigen kann Ihr letzter Wille auch Gutes bewirken und Bleibendes schaffen. Mit einer Erbschaft an SAVE Wildlife Conservation Fund können Sie einen unvergesslichen und nachhaltigen Beitrag zum Tierschutz, Artenschutz und Naturschutz leisten, in dem Sie unsere Stiftung unterstützen.
Hinterlassen Sie Spuren und helfen Sie uns,
eine Vielzahl weiterer Bildungs- und Artenschutzprojekte umzusetzen.
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Klare Festlegung
Mit einem schriftlichen Testament gestalten Sie Ihren letzten Willen. Sie können – über die gesetzliche Erbfolge hinaus – genau bestimmen, wer Ihren Nachlass erhält. Übrigens: Falls Sie keine erbberechtigten Angehörigen haben, erbt der Staat Ihr gesamtes Vermögen.
Nur wenn Sie ein Testament errichten, haben Sie die Möglichkeit, SAVE Wildlife Conservation Fund ein Vermächtnis zukommen zu lassen und so unsere Projekte nachhaltig zu unterstützen. Nach deutschem Erbrecht kann ein Vermächtnis nur durch ausdrückliche schriftliche Bestimmung in einer letztwilligen Verfügung ausgesetzt werden.
Ein Vermächtnis bezieht sich meist auf einzelne Nachlassgegenstände, die einer bestimmten Person oder Organisation zugesprochen werden.
Der so entstehende Anspruch eines Vermächtnisnehmers bezieht sich nicht auf den Nachlass selbst, begründet also kein generelles Erbrecht. Der Vermächtnisnehmer muss den vermachten Gegenstand gegenüber den Erben einfordern, in deren Eigentum das Vermachte zunächst übergegangen ist.
Etwas Gutes tun für die Generationen von heute und morgen
SAVE Wildlife setzt sich seit über 10 Jahren für den weltweiten Artenschutz und nachhaltige Kinder-Bildungsprojekte in Botswana ein. Ihre Nachlassspende kommt direkt in den Gemeinden an und sichert Gesundheit, Bildung, Einkommen und Tierschutzmaßnahmen.
Steuerlicher Vorteil
Anders als Privatpersonen ist Save Wildlife als gemeinnützige Organisation nicht erbschaftssteuerpflichtig. Im Fall einer Schenkung sind wir ebenfalls steuerbefreit. Ihr Nachlass kommt somit ohne Abzüge bei an und unsere Projekte weltweit.
Das eigenhändige Testament
In diesem Fall MUSS ihr letzter Wille handschriftlich verfasst sein, ein Computerausdruck ist nicht gültig. Ein eigenhändiges Testament kann auch von Ehepartnern gemeinsam verfasst werden und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden.
Das notarielle Testament
Sie verfassen Ihr Testament gemeinsam mit einem Notar Ihrer Wahl, der dieses dann beurkundet. Auf Wunsch kann der Notar Ihr Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Damit können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille rechtlich einwandfrei formuliert ist und nicht verloren geht.
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können eine Ergänzung verfassen oder Sie setzen ein neues Testament mit Ihrem Notar auf.
Bei einem privaten Testament reichen handschriftliche Änderungen. Jedoch ist bei solchen Änderungen Vorsicht geboten: Sie können schnell verwirrend sein und im schlimmsten Fall zu einem Streit zwischen den Erben führen.
Statt Änderungen am Testament zu machen, können Sie ebenfalls ein neues Testament aufsetzen. So ist der aktuelle Stand immer eindeutig. Durch eine Widerrufserklärung im neuen Testament wird die alte Version ungültig.
Um Änderungen an einem öffentlichen oder gemeinschaftlichen Testament vorzunehmen gibt es Sonderregelungen. Bei weiterführenden Fragen beraten wir Sie gerne.
Neben dem Wert oder Anteil, den Sie hinterlassen möchten, bitten wir Sie, unsere Adresse eindeutig zu nennen:
SAVE Wildlife Conservation Fund Stiftung
Dieselstraße 70
42489 Wülfrath
Bei Fragen zum Thema Erbschaftsrecht kann ein Anwalt schnell weiterhelfen. Die Beglaubigung eines offiziellen Testamentes kann allerdings nur über einen Notar erfolgen.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne auch persönlich weiter. Sie können uns jederzeit Ihre Fragen senden und wir klären diese in einem separaten Telefongespräch.
Bleiben Sie auf dem laufenden – wir informieren Sie regelmäßig über unsere Projekte und weitere Aktivitäten.